Meine Spezialgebiete sind vor allem Doppelbesteuerungsabkommen und Internationales Steuerrecht sowie Probleme der Abgabenordnung und finanzgerichtliche Verfahren. Daneben berate ich Sie gern zu allen Bereichen des Einkommensteuerrechtes und helfe Ihnen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen mit kreativen Lösungen zu vermeiden oder aufzulösen.